2018_07_02 Aus der Gemeinderatssitzung

Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes

Der Vorentwurf des Arch.-Büros Bartsch, Sinzing, mit Stand 02.07.2018 wurde gebilligt. Die Verwaltung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen. Hierzu wird die Planung in Kürze öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Ergänzungssatzung Neuallkofen-Ost

Die Stellungnahmen anlässlich der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt. Wesentliche Einwände wurden nicht vorgebracht. Insbesondere hat das in Auftrag gegebene Bodengutachten positive Ergebnisse gebracht. Die Planung des Arch.-Büros Lichtgrün, Regensburg, wurde nochmals mit Stand 14.06.2018 gebilligt und wird in Kürze öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden nochmals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Bebauungsplan „Sondergebiet Sonnenenergienutzung Sengkofen/Moosham V“

Die Stellungnahmen anlässlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden behandelt. Wesentliche Einwände wurden nicht vorgebracht. Das Arch.-Büro Bartsch, Sinzing, wird die Planung für den Satzungsbeschluss überarbeiten.

Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren

Für die Feuerwehren Mangolding und Moosham wurde im Jahr 2017 je ein Mannschaftstransportwagen (MTW) beschafft. Für die Feuerwehr Rosenhof-Wolfskofen wird 2018 das Mittlere Löschfahrzeug (MLF) geliefert. Die Satzung wurde wegen dieser Fahrzeuge ergänzt bzw. mit einer redaktionellen Änderung neu erlassen. Die Satzung kann in Kürze in der gemeindlichen Homepage unter Rathaus – Ortsrecht – Satzungen der Gemeinde abgerufen werden.

Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhortes

Der Kinderhort ist seit dem Jahr 2007 in Betrieb und wird gut angenommen. Der Gebührensatz von 14,00 € / Std. ist seitdem unverändert und wurde auf 16,00 € angehoben. Eine Kostendeckung wird dadurch nicht erreicht.

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

Grbühren pro Monat €
Stunden Alt neu
bis 4 56,00 64,00
bis 5 70,00 80,00
bis 6 84,00 96,00
bis 7 98,00 112,00
bis 8 112,00 128,00
bis 9 126,00 144,00

Die Satzung wurde ergänzt bzw. neu erlassen. Die Satzung kann in Kürze in der gemeindlichen Homepage unter Rathaus – Ortsrecht – Satzungen der Gemeinde abgerufen werden.


Änderung der Gebühren für die Mittagsbetreuung in der Grundschule

Die Mittagsbetreuung wird gut angenommen. Der Beitrag von 35,-- € pro Kind für 11 Monate besteht seit 2011 und wurde geringfügig auf 40,-- € angehoben. Trotz der staatlichen Förderung wird keine Kostendeckung erreicht.

9. Jahresrechnung für das kamerale Haushaltsjahr 2017; Bekanntgabe

Die kamerale Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2017 wurde erstellt. Der Ausgleich der Jahresrechnung erfolgte über eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.689.821,94 €. Der Rechnungsprüfungsausschuss, unter Vorsitz von Herrn Brandl Christian, wird anschließend die örtliche Prüfung vornehmen. Nach dieser Prüfung erfolgt die förmliche Feststellung und Entlastung durch den Gemeinderat.

Verantwortlich für den Inhalt:

Hernitschek Karl-Heinz

Geschäftsleitung

05.07.2018